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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen.

Für Werbeaufträge · Stand Januar 2027

Plugged Media GmbH, Moerser Straße 25, 40667 Meerbusch
Handelsregister: HRB 83505, Amtsgericht Düsseldorf

Stand: Januar 2027


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge über Werbung in den Medien der Plugged Media GmbH (nachfolgend „Verlag“). Dazu gehören insbesondere die Print- und ePaper-Magazine „Electric Drive“ und „Smart Homes“, das Digitalmagazin „plugged“, das Portal plugged.de, die Newsletter des Verlags, der YouTube-Kanal „Electric Drive“, die Veranstaltungen „ED1000“ und „WLTP Challenge“ sowie Sponsorings, etwa der Leserstudie „Die Zukunft des Wohnens“.
  2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Werbungtreibende und Werbeagenturen, nachfolgend „Auftraggeber“).
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verlag ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
  4. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Mediadaten (Preisliste) des Verlags mit den dort genannten Terminen, Formaten und technischen Vorgaben. Die Mediadaten 2027 gelten ab dem 1. Januar 2027.

§ 2 Begriffe

  1. Werbeauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel oder die Erbringung einer Werbeleistung zum Zweck der Verbreitung.
  2. Werbemittel sind insbesondere Anzeigen, Beilagen, Advertorials, Banner und sonstige digitale Werbeformen, Newsletter-Platzierungen, Video-Advertorials, Produktintegrationen und Sponsoring-Nennungen.
  3. Abschluss ist ein Vertrag über mehrere Werbemittel, die innerhalb eines Jahres nach der ersten Veröffentlichung abzurufen sind.
  4. Sonderwerbeformen sind Specials, Sponsorings, Event-Leistungen und Pakete, deren Preis gesondert vereinbart wird.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Ein Werbeauftrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Verlags in Textform (z. B. per E-Mail) zustande. Angebote des Verlags sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Beginnt der Verlag ohne vorherige Bestätigung mit der Ausführung, kommt der Vertrag mit der Veröffentlichung zustande.
  3. Wird ein Auftrag durch eine Agentur erteilt, kommt der Vertrag mit der Agentur zustande, sofern nichts anderes vereinbart ist. Will der Verlag mit einem Werbungtreibenden abschließen, für den eine Agentur auftritt, kann er einen Mandatsnachweis verlangen.
  4. Werbemittel aus einem Abschluss sind innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des ersten Werbemittels abzurufen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Preise

  1. Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss gültigen Mediadaten. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Bei Preisänderungen gelten für bereits bestätigte Aufträge die bisherigen Preise, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für Abschlüsse, die über den Gültigkeitszeitraum einer Preisliste hinausreichen, gelten ab dem Inkrafttreten neuer Mediadaten die neuen Preise; der Verlag teilt Preiserhöhungen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mit. Der Auftraggeber kann in diesem Fall für die noch nicht veröffentlichten Werbemittel innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.
  3. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen, Gestaltungs- und Produktionsleistungen trägt der Auftraggeber.

§ 5 Malstaffel und Rabattrückbelastung

  1. Der Verlag gewährt gemäß den Mediadaten folgende Malstaffel, sofern die Werbemittel innerhalb von 12 Monaten ab der ersten Veröffentlichung erscheinen:
  • ab 3 Anzeigen: 5 %
  • ab 6 Anzeigen: 10 %
  • ab 12 Anzeigen: 15 %
  1. Die Malstaffel gilt für Anzeigen und Advertorials. Sie gilt nicht für Specials, Sponsorings, Events und Pakete.
  2. Wird ein Abschluss aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an den Verlag zurückzuzahlen (Rabattrückbelastung).
  3. Weitere Rabatte, insbesondere ein Skonto, werden nur gewährt, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

§ 6 Werbeagenturen und AE-Provision

  1. Anerkannte Werbeagenturen erhalten eine AE-Provision von 15 % auf den Netto-Auftragswert, wenn a) die Agentur den Auftrag im eigenen Namen und für eigene Rechnung erteilt, b) die Werbemittel des Kunden durch die Agentur angeliefert werden und c) die Rechnungsanschrift die Agentur ist.
  2. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird keine AE-Provision gewährt. Bei Direktaufträgen von Werbungtreibenden wird keine AE-Provision gewährt.
  3. Die Werbeagentur ist verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden an die Preislisten des Verlags zu halten. Die AE-Provision darf nicht ganz oder teilweise an den Werbungtreibenden weitergegeben werden.

§ 7 Ablehnung von Aufträgen

  1. Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen oder bereits veröffentlichte digitale Werbemittel zu entfernen, wenn a) deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstößt, b) deren Inhalt vom Deutschen Werberat beanstandet wurde, c) deren Veröffentlichung für den Verlag wegen Inhalt, Herkunft, Gestaltung oder technischer Form unzumutbar ist, d) die Werbemittel technisch nicht den Vorgaben der Mediadaten entsprechen.
  2. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Bereits gezahlte Entgelte für nicht veröffentlichte Werbemittel werden erstattet; Ansprüche des Verlags bei Verschulden des Auftraggebers bleiben unberührt.
  3. Werbemittel, die für Produkte oder Leistungen Dritter werben (Verbundwerbung), bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verlags.

§ 8 Platzierung

  1. Platzierungswünsche des Auftraggebers sind unverbindlich und werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
  2. Bindend ist eine Platzierung nur, wenn sie vom Verlag ausdrücklich als Platzierungsvorschrift bestätigt wurde. Gebuchte Premiumplatzierungen (z. B. U2, U3, U4) sind verbindlich.
  3. Der Verlag ist berechtigt, Werbemittel mit dem Hinweis „Anzeige“ zu kennzeichnen, wenn sie aufgrund ihrer Gestaltung nicht ohne Weiteres als Werbung erkennbar sind.
  4. Ein Konkurrenzausschluss wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart ist.

§ 9 Advertorials und Kennzeichnung

  1. Advertorials, Video-Advertorials, Produktintegrationen und andere Werbemittel in redaktioneller Aufmachung werden gemäß den presse- und medienrechtlichen Vorgaben als „Anzeige“, „Advertorial“ oder in vergleichbarer Weise als Werbung gekennzeichnet. Ein Verzicht auf die Kennzeichnung ist ausgeschlossen.
  2. Der Verlag behält die redaktionelle Letztentscheidung über Gestaltung und Layout von Advertorials, insbesondere zur Wahrung des Erscheinungsbilds des Mediums und der Trennung von Werbung und Redaktion.
  3. Der Auftraggeber erhält vor Veröffentlichung einen Entwurf zur inhaltlichen Freigabe. Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung, gilt der Entwurf als freigegeben. Für freigegebene Inhalte ist der Verlag nicht verantwortlich.

§ 10 Druckunterlagen und Werbemittel (Print und ePaper)

  1. Der Auftraggeber liefert einwandfreie, den technischen Vorgaben der Mediadaten entsprechende Druckunterlagen rechtzeitig bis zum in den Mediadaten genannten Druckunterlagenschluss (DU-Schluss) an grafik@pluggedmedia.de.
  2. Für Qualitätsmängel, die auf verspätet, unvollständig oder fehlerhaft gelieferte Druckunterlagen zurückzuführen sind, haftet der Verlag nicht. Ansprüche des Auftraggebers auf Minderung oder Ersatzanzeige bestehen in diesen Fällen nicht. Erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich neu an.
  3. Liegen bis zum DU-Schluss keine verwendbaren Druckunterlagen vor, ist der Verlag berechtigt, eine bereits vorliegende Anzeige des Auftraggebers zu wiederholen oder den Platz anderweitig zu vergeben; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
  4. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.
  5. Der Auftraggeber erhält einen Beleg der Veröffentlichung als PDF oder nach Absprache als gedrucktes Belegexemplar. Kann ein Beleg nicht beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bestätigung des Verlags über Veröffentlichung und Verbreitung.
  6. Druckunterlagen werden nur auf Anforderung zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Veröffentlichung.

§ 11 Digitale Werbung und Newsletter

  1. Werbemittel für das Digitalmagazin „plugged“, das Portal plugged.de und die Newsletter sind spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Starttermin in dem in den Mediadaten genannten Format zu liefern. Bei verspäteter Lieferung verschiebt sich der Start entsprechend, ohne dass sich die Vergütung mindert.
  2. Im Digitalmagazin „plugged“ werden Anzeigen klickbar mit der vom Auftraggeber angegebenen Ziel-URL eingebunden. Für die Erreichbarkeit und den Inhalt der Zielseite ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
  3. Für die Abrechnung und Leistungsbemessung (z. B. Ad Impressions, Öffnungen, Klicks) ist die Messung über das Adserver- bzw. Versandsystem des Verlags maßgeblich.
  4. Der Verlag schuldet keine bestimmten Klickraten, Öffnungsraten oder sonstigen Erfolgswerte.
  5. Der Verlag gewährleistet eine dem üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe. Eine vollständig fehlerfreie Darstellung auf allen Endgeräten und in allen Browsern bzw. E-Mail-Programmen ist technisch nicht möglich. Unerhebliche Ausfälle (insbesondere unter 24 Stunden innerhalb einer Buchung von mindestens 30 Tagen) begründen keinen Mangel.

§ 12 Video-Werbung (YouTube-Kanal „Electric Drive“)

  1. Video-Advertorials, Produktintegrationen und Sponsorings werden vom Verlag nach Maßgabe des Angebots konzipiert und produziert und auf dem YouTube-Kanal „Electric Drive“ veröffentlicht. Werbliche Inhalte werden gemäß § 9 und den Vorgaben der Plattform als bezahlte Werbung gekennzeichnet.
  2. Die Nutzungsrechte des Auftraggebers an produzierten Videos richten sich nach dem Angebot. Ist dort nichts geregelt, erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Recht, das auf dem Kanal des Verlags veröffentlichte Video auf eigenen Kanälen zu verlinken und einzubetten. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Verwendung des Videomaterials in eigener Werbung oder auf eigenen Kanälen (Buyout), bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
  3. Der Verlag schuldet keine bestimmten Aufruf-, Reichweiten- oder Interaktionszahlen. Für Einschränkungen durch die Plattform (z. B. Änderungen der Richtlinien oder Algorithmen) haftet der Verlag nicht.
  4. Der Auftraggeber stellt zur Produktion benötigte Produkte, Fahrzeuge und Informationen rechtzeitig und auf eigene Kosten zur Verfügung.

§ 13 Events und Sponsorings

  1. Für die Veranstaltungen ED1000 (Elektro-Marathon über 1.000 km, 19.–20. Juni 2027) und WLTP Challenge gelten ergänzend die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Leistungen, insbesondere zu Fahrzeugteilnahme-Paketen und Sponsorings, sowie die Teilnahmebedingungen bzw. das Reglement der Veranstaltung.
  2. Der Auftraggeber kann ein gemeldetes Fahrzeug bis zum Veranstaltungsbeginn durch ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzen, sofern dies dem Verlag rechtzeitig in Textform mitgeteilt wird und das Ersatzfahrzeug die Teilnahmebedingungen erfüllt.
  3. Der Verlag ist berechtigt, Ablauf, Strecke und Programm aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen zu ändern, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
  4. Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung abgesagt werden, bemüht sich der Verlag um einen Ersatztermin. Kommt ein solcher nicht zustande, werden bereits gezahlte Entgelte abzüglich bereits erbrachter Leistungen erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  5. Bei Sponsorings (z. B. der Leserstudie „Die Zukunft des Wohnens“) bleiben Inhalt, Methodik und Auswertung in der redaktionellen Verantwortung des Verlags. Der Sponsor wird als solcher genannt.

§ 14 Rücktritt und Stornierung

  1. Stornierungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang beim Verlag.
  2. Print- und ePaper-Anzeigen: Eine Stornierung ist bis 30 Tage vor dem Druckunterlagenschluss der gebuchten Ausgabe kostenfrei. Danach werden 50 % des Auftragswerts berechnet, nach dem Druckunterlagenschluss 100 %.
  3. Events (ED1000, WLTP Challenge): Eine Stornierung ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Auftragswerts berechnet, danach 100 %. Das Recht zur Fahrzeugsubstitution nach § 13 Abs. 2 bleibt unberührt.
  4. Digitale Werbung, Newsletter und Video: Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Starttermin kostenfrei, danach werden 50 % berechnet. Bereits begonnene Produktionsleistungen sowie bereits veröffentlichte Werbemittel werden vollständig berechnet.
  5. Bei Abschlüssen gilt für nicht abgerufene Werbemittel § 5 Abs. 3 (Rabattrückbelastung).
  6. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verlag kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 15 Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Die Rechnung wird wie folgt gestellt:
  • Print: etwa 14 Werktage vor Druckunterlagenschluss der gebuchten Ausgabe,
  • Digitalmagazin, Portal, Newsletter und Video: mit der Veröffentlichung,
  • Events und Sponsorings: gemäß den im Vertrag vereinbarten Zahlungsterminen.
  1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zu zahlen, sofern auf der Rechnung keine kürzere Frist angegeben ist. Ein Skonto wird nur gewährt, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Bei Zahlungsverzug berechnet der Verlag Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  3. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann der Verlag die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für weitere Werbemittel Vorauszahlung verlangen.
  4. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 16 Auflage und Reichweite

  1. Angaben zu Auflage, Reichweite, Abonnenten und Nutzerzahlen in den Mediadaten sind Circa-Werte und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
  2. Eine Auflagenminderung berechtigt nur dann zu einer Preisminderung, wenn die durchschnittliche tatsächliche Auflage der gebuchten Ausgabe mehr als 20 % unter der in den Mediadaten genannten Auflage liegt. Die Minderung erfolgt im Verhältnis der Unterschreitung. Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Verlag den Auftraggeber vor Erscheinen über die Auflagenminderung informiert hat und dieser nicht vom Vertrag zurückgetreten ist.
  3. Für digitale Medien, Newsletter und Video gilt Abs. 1 entsprechend; § 11 Abs. 4 und § 12 Abs. 3 bleiben unberührt.

§ 17 Gewährleistung und Reklamation

  1. Bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck bzw. fehlerhafter Ausspielung hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzschaltung in dem Umfang, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Die Ersatzanzeige ist der vorrangige Rechtsbehelf.
  2. Lässt der Verlag eine angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut fehlerhaft oder unzumutbar, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung in Textform zu rügen. Danach gilt die Leistung als genehmigt.

§ 18 Haftung

  1. Der Verlag haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Bei fehlerhaften Werbemitteln ist die Haftung – außer in den Fällen des Abs. 1 – auf die Höhe des Entgelts für das betroffene Werbemittel begrenzt.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Verlags.
  5. Für Ausfälle oder Störungen, die auf höhere Gewalt, Streik, Störungen bei Druckereien, Vertriebs- oder Telekommunikationsdienstleistern oder Plattformbetreibern zurückzuführen sind, haftet der Verlag nicht. Der Vergütungsanspruch entfällt insoweit, als die Leistung nicht erbracht wird.

§ 19 Verantwortung des Auftraggebers und Freistellung

  1. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten oder freigegebenen Werbemittel und Ziel-URLs, insbesondere nach Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht.
  2. Der Auftraggeber versichert, über alle zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte zu verfügen, und räumt dem Verlag die für die Veröffentlichung in den gebuchten Medien erforderlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich der Archivierung und Wiedergabe in digitalen Ausgaben.
  3. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Veröffentlichung gegen den Verlag geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung sowie der Kosten einer Gegendarstellung.
  4. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Werbemittel auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.

§ 20 Datenschutz

Der Verlag verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Ansprechpartner zur Vertragsdurchführung gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter pluggedmedia.de/datenschutz.

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen von Werbeaufträgen sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verlag ist berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Plugged Media GmbH · Geschäftsführer Frank Kreif